Bis in die letzte Instanz
Der plötzliche Herztod
Am 28. Oktober 2014 war ich tot. Bei meinem täglichen Morgenlauf
bin ich umgefallen: Herzstillstand! Ich war in den Jahren zuvor
vierzehn Marathons gelaufen, zweimal New York, zweimal Berlin,
zehnmal Hamburg und habe zwei Dutzend olympische Triathlons
bewältigt. Jeden Morgen lief ich um unseren Hamburger Binnensee,
die Alster, siebeneinhalb Kilometer, an manchen Tagen zweimal. In
den Marathonvorbereitungen bin ich manchmal über zwanzig Kilometer
am Tag gelaufen, um mich an die Belastung zu gewöhnen.
An dem Tag, der mein Leben radikal veränderte, bin ich keine eineinhalb
Kilometer weit gekommen. Dann habe ich meiner Frau
Alexandra und unserer Tochter Antonia, die mit mir liefen, gesagt:
»Mir geht’s heute nicht so gut, lauft ihr mal allein weiter. Ich gehe
ein wenig.« Die beiden liefen weiter. Meine Frau wunderte sich
über meine ungewöhnliche Schwäche und kam zurück, um nach
mir zu sehen. Ich fiel in ihren Armen um und lag am Alsteranleger
Krugkoppelbrücke auf dem Boden. Alexandra versuchte, den
Rettungsdienst zu alarmieren. Eine junge Lufthansa-Stewardess,
die gerade vorbeijoggte, warf sich auf mich und begann eine Herzmassage,
bis ihr die Knie bluteten. Sie schaffte es, mein Herz wieder
zum Schlagen zu bringen, und rettete mir das Leben. Aber von der
Hüfte abwärts bin ich seitdem gelähmt.
Ich, der Taekwondo-Weltmeisterschaftsteilnehmer und Schwarzgurt,
Ozeanübersegler, Windsurfer, Kitesurfer, Skitourengeher,
Marathonläufer, Triathlet, sitze im Rollstuhl. Seit dem Unfall sind
fast elf Jahre vergangen. Elf Jahre mit Depressionen, Traurigkeit,
Weinen, Selbstmitleid, aber vor allem immer mit dem klaren Ziel
weiterzukämpfen: Ich will leben und wieder laufen!
Ich hatte bis zu meinem Zusammenbruch ein großartiges Leben.
Spannend, bunt, fröhlich, erfolgreich. Ich war der bekannteste
Medienanwalt in Deutschland. Zu meinen Mandanten gehörten
Königs- und Fürstenhäuser, weltbekannte Künstler und Schauspieler,
Designer, Fotografen, Showstars, Sportler, Politiker und die
Creme der deutschen Wirtschaft. Darunter so bekannte Namen wie
die monegassische Fürstenfamilie, das schwedische Königshaus,
der Sultan von Brunei, Karl Lagerfeld, Ferdinand Piëch, aber auch
Politiker wie Gerd Schröder, Walter Scheel, Hans-Dietrich Genscher
oder Jürgen Trittin. Ich vertrat Mandanten häufig aufgrund
einer in den Jahren der Zusammenarbeit gewachsenen Vertrauensposition
nicht nur im Medienrecht, sondern auch im Vertragsrecht,
in unternehmerischen und privaten Angelegenheiten. Mehr
als zehntausend mündliche Gerichtsverhandlungen habe ich in all
meinen vierzig Jahren als Rechtsanwalt geführt. Die Zivilkammer
24, die Pressekammer des Hamburger Landgerichts, hatte immer
freitags Sitzungstag. An diesen Freitagen habe ich manchmal zehn
Verfahren und mehr verhandelt. Beklagter links, Kläger rechts. Oft
blieb ich den ganzen Sitzungstag über rechts sitzen. Die Gegner auf
der linken Seite, die vorwiegend größere Medienunternehmen vertraten,
wechselten in jeder Verhandlung.
Mit vielen meiner Prozesse habe ich Rechtsgeschichte geschrieben
und als Erster bis dahin unbekanntes juristisches Terrain betreten:
im Presse- und Medienrecht – aber auch im Standes- und Verfassungsrecht.
Mein berühmtestes Urteil habe ich vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstritten:
den Schutz der Privatsphäre auch für solche Personen, die im Blickpunkt
der Öffentlichkeit stehen, und für deren Kinder. Paparazzi-
Fotos, die Prinzessin Caroline von Monaco zeigten, wurden für
rechtswidrig erklärt und durften nicht mehr veröffentlicht werden.
Meine Reputation als Anwalt führte dazu, dass mir zwei Professuren
verliehen wurden und ich Gründungsmitglied der Media Professional
School in Berlin wurde.